Firmengründung für Ausländer

Firmengründung in der Schweiz leicht gemacht

Eine Firmengründung in der Schweiz bringt einige Vorteile mit sich – in der Tat gilt die Schweiz als einer der attraktivsten Firmenstandorte weltweit. Dies bezeugen auch Statistiken, laut derer mehr als ein Drittel aller Investoren Ausländer ohne schweizer Wohnsitz sind. Grundsätzlich spielt die Nationalität der Gründer keine Rolle, unterschieden wird lediglich zwischen EU-/EFTA- und solchen Bürgern aus Drittstaaten. Letztere dürfen nur in eingeschränktem Masse eine Firmengründung in der Schweiz beantragen.

Gehören Sie stattdessen der ersten Personengruppe an, geniessen Sie in der Schweiz die sogenannte Personenfreizügigkeit. Hierfür muss Ihre Unternehmung gesetzliche Anforderungen erfüllen, die eine Firmengründung in der Schweiz als Ausländer mit sich bringt. Wir sind Ihr Ansprechpartner vor Ort und unterstützen Sie mit unserem Fachwissen – für eine schnelle, reibungslose und erfolgreiche Firmengründung in der Schweiz.

Firmengründung in der Schweiz: Ihre Vorteile

Die Schweiz ist nicht umsonst ein bevorzugter Firmenstandort. Sie profitieren nicht nur von einer hohen Lebens- und Bildungsqualität, sondern höchster Innovationskraft. Ausserdem bietet die Schweiz eine ausgezeichnete Infrastruktur und Vernetzung mit weiteren internationalen Unternehmen, die sich hier niedergelassen haben. Dies liegt nicht selten darin begründet, dass das Land politische wie Währungsstabilität bietet, sowie einen niedrigen Korruptionsindex aufweist.

Stattdessen unterstützt eine liberale Gesetzgebung die gleichermassen liberale und dennoch starke Wirtschaft, die einem Melting Pot internationaler Organisationen gleicht.

Eines der gewichtigsten Argumente ist und bleibt auch in der Zukunft die hohe Qualifizierung der Arbeitskräfte. Die zentrale Lage des Landes zieht ausländische Arbeitskräfte ebenso an wie das kulturelle Angebot und die atemberaubende Natur. Die schweizer Wirtschaft umfasst ausserdem lukrative Branchen mit den höchsten Gehältern der Welt. Das hohe Einkommensniveau lockt hochqualifizierte Fachkräfte und Experten sämtlicher Industrien an, die wiederum ein hohes Mass an Innovation und Geschäftsideen ins Land spülen. Nicht selten siedeln diese von Deutschland über: Ein unbestreitbarer Firmen-Exodus lässt sich hier auf den steten Personalmangel zurückführen, vor dem selbst die Kanzlerin des Nachbarlandes warnt.

Eine Firmengründung in der Schweiz kann innerhalb von zwei bis sechs Wochen abgeschlossen werden. Auch steht Ihnen ein Express-Verfahren zur Verfügung, welches eine Unternehmensgründung binnen fünf Tagen ermöglicht. Zu den häufigsten Rechtsformen zählen in der Schweiz Aktiengesellschaften (AGs), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) sowie Einzelfirmen. Hierbei ist die Nationalität des Gründers irrelevant, allerdings müssen andere Voraussetzungen vorliegen.

Firmengründung in der Schweiz als Ausländer: Anforderungen

Eben genannte Rechtsformen können durch eine Einzelperson gegründet werden. Lediglich die Gründung einer Kollektivgesellschaft erfordert die Beteiligung mindestens zwei Gesellschafter. Erfahren Sie im Folgenden, welche Anforderungen eine Unternehmensverlegung oder Neugründung zudem umfasst.

Wohnsitz: Sowohl bei der AG wie auch der GmbH muss mindestens ein Einzelzeichnungsberechtigter seinen Wohnsitz in der Schweiz angemeldet haben. Handelt es sich hingegen um eine Kollektivunterschrift, müssen zwei Verwaltungsmitglieder (im Falle einer AG) oder mindestens zwei Geschäftsführer (im Falle der GmbH) in der Schweiz wohnhaft sein. Die Wohnsitze weiterer Verwaltungsmitglieder und Aktionäre, weiterer Mitgründer und Gesellschafter ist für die Rechtmässigkeit der Gründung irrelevant. Damit können Gründer einer AG oder GmbH auch Bürger eines Drittstaates oder EU-/EFTA-Bürger sein.

Möchten Sie stattdessen eine Einzelfirma gründen, unterscheiden sich die Anforderungen der unterschiedlichen Kantone massgeblich. Während einige Kantone wie im Falle einer Aktiengesellschaft oder GmbH fordern, dass mindestens ein Einzelzeichnungsberechtigter seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, genügt anderen ein Wohnsitz in der Nähe des Landes. Voraussetzung ist eine solche Entfernung, die ein Pendeln zwischen Wohnsitz und Büro ermöglicht. In anderen Kantonen wiederum spielt der Wohnsitz der Gründer keine Rolle – auch Ausländer mit ausländischem Wohnsitz können ungeachtet ihrer Nähe zur Schweiz im Land eine Firma gründen. Der grösste Unterschied besteht in der Herkunft aus einem EU-/EFTA- sowie einem Drittstaat. Gründer einer Unternehmung, die aus einem Drittstaat stammen, können keine Einzelfirma in der Schweiz gründen. Die einzige Ausnahme bilden solche Gründungswillige, die über eine Niederlassungsbewilligung der Klasse C verfügen.

Sitz der Unternehmung & Kontoeröffnung: Die erste Hürde besteht bereits in der Eröffnung eines Bankkontos: Diese ist nicht allen Unternehmungen möglich und bedarf zahlreicher Nachweise. Voraussetzung ist auch hier, dass mindestens einer der Gründer oder eine wirtschaftlich berechtigte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz angemeldet hat. Zwar können grosse Banken einer Ausnahme zustimmen, diese kommt Sie allerdings teuer zu stehen: Nicht selten führt eine solche Abwicklung zu hohen Kontoführungsgebühren. Und last but not least: Um in der Schweiz eine Firma zu gründen, bedarf es eines Firmendomizils.

Firmengründung in der Schweiz? Mit A&O ein Leichtes!

Die Firmengründung in der Schweiz bleibt weiterhin Trend – allerdings einer, der mit unzähligen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen einhergeht. Neben der Ansässigkeit der Gründer, dem Sitz des Unternehmens, zu entrichtenden Steuern und der Herkunft der Gründer, stellen Spezialnormen eine zusätzliche Herausforderung dar. Hier kommt die A&O Consulting ins Spiel und unterstützt Sie mit profundem Fachwissen bei Ihrer erfolgreichen Firmengründung in der Schweiz. Wir sind Ihr starker und kompetenter Partner vor Ort: Bestens vertraut mit den Voraussetzungen, aktuellen Gesetzgebungen und relevanten Themenbereichen. Damit steht Ihrer Firmengründung in der Schweiz nichts mehr im Wege – wir machen ihn für Sie frei. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns auf Sie!

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